Finanzierung

Finanzierung:

Die Finanzierung ist mit einer Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse gegeben. Den Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse stellen wir gerne auch mit Ihnen gemeinsam.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgen. Ein Besuch des MDK geschieht nach einem entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse. Wir informieren und unterstützen Sie hierbei sehr gerne und bieten Ihnen auch einen Besuch unserer Pflegedienstleitung bei Ihnen zu Hause an. Durch ein erstes Gespräch kann bereits eine Einschätzung über eine vorhandene Pflegebedürftigkeit erfolgen.

Änderung zum 1. Januar 2024:
Erhöhung von Pflegeleistungen um 5%

  • Pflegegrad 1 – Sachleistung bis zu 125,-€ monatlich – weiterhin Rechnungserstattung
  • Pflegegrad 2 – Sachleistung bis zu 761,-€ monatlich – Pflegegeld monatlich max. 332,- €
  • Pflegegrad 3 – Sachleistung bis zu 1.432,-€ monatlich – Pflegegeld monatlich max. 573,- €
  • Pflegegrad 4 – Sachleistung bis zu 1.778,- monatlich – Pflegegeld monatlich max. 765,- €
  • Pflegegrad 5 – Sachleistung bis zu 2.200,-€ monatlich – Pflegegeld monatlich max. 947,- €

Aussicht auf 2025 – Änderung zum 1. Januar 2025:
Erhöhung von Pflegeleistungen um weitere 4,5%

Die tatsächlichen Beträge werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Pflegegrade

Neu ab 01. Januar 2022 (PSG II - Pflegestärkungsgesetz)

Pflegegrad 1 – Sachleistung bis zu 125 Euro monatlich – Rechnungserstattung
Pflegegrad 2 – Sachleistung bis zu 724 Euro monatlich - Pflegegeld monatlich max. 316 Euro
Pflegegrad 3 – Sachleistung bis zu 1336 Euro monatlich – Pflegegeld monatlich max. 545 Euro
Pflegegrad 4 – Sachleistung bis zu 1693 Euro monatlich – Pflegegeld monatlich max. 728 Euro
Pflegegrad 5 – Sachleistung bis zu 2095 Euro monatlich – Pflegegeld monatlich max. 901 Euro

Information

Falls Sie bereits vor dem 01.01.2017 eine Pflegestufe hatten, erhalten Sie über Ihre Pflegekasse die Mitteilung des neuen zugehörigen Pflegegrades. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Sollten Sie keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können Sie alle unsere Angebote auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.